Das Cross-Border Business Team von Baker Donelson bietet ein breites Spektrum grenzüberschreitender Dienstleistungen für deutschsprachige Mandanten, die speziell auf die Expansion ihrer Unternehmen in die USA ausgerichtet sind. Wir beraten deutsche, österreichische und Schweizer Mandanten umfassend in zahlreichen Rechtsgebieten, wie z. B. bei Handels- und Geschäftstransaktionen, Direktinvestitionen in den USA, in Bezug auf das Gesellschaftsrecht, bei Fusionen und Übernahmen, bei Gerichtsverfahren, in Immobilienangelegenheiten, im Hinblick auf das Einwanderungsrecht, das Arbeitsrecht und das Recht am geistigen Eigentum sowie in Bezug auf bundespolitische Vorgaben. Als langjährige externe Rechtsberater und Geschäftsberater begleiten wir viele unserer Mandanten hinsichtlich ihrer Geschäftstätigkeit in den USA über viele Jahre hinweg. Unsere bestehenden Mandanten sind in einer Vielzahl von Branchen tätig, von der Automobil-, Luft- und Raumfahrtindustrie sowie moderner Maschinenherstellung bis hin zu folgenden Branchen: Immobilien, Energie- und Versorgungswirtschaft, Gesundheitsversorgung, Medizinprodukte, Pharmazie, Life Science und Gesundheitsweisen, Technologie und Kommunikation, Franchising und Einzelhandel und Konsumgüter usw. Wir vertreten Einzelpersonen, die eine Möglichkeit für Auslandsinvestitionen suchen, sowie Unternehmen aller Größen, über mittelständische Unternehmen bis hin zu großen multinationalen Konzernen.
Unsere Kenntnisse der Sprache, der Rechtskultur und der unternehmerischen Aspekte stellen für unsere deutschsprachigen Mandanten einen großen Vorteil dar und führen dazu, dass von Anfang an eine enge und vertrauensvolle Beziehung zwischen den Mandanten und dem Team von Baker Donelson besteht. Das Markenzeichen unseres Full-Service-Ansatzes ist es, kulturelle, geschäftliche und rechtliche Unterschiede sowie Gemeinsamkeiten zu erkennen und unsere Mandanten umfassend zu beraten, damit sie beim Eintritt in den neuen und ungewohnten Markt Fallstricke vermeiden.
Gesellschaftsgründung – Das Fundament
Die Gründung einer US-Tochtergesellschaft eines ausländischen Unternehmens ist ein wichtiger Schritt, da sie die Basis für die zukünftige Geschäftstätigkeit bildet und nach der Struktur des Mutterunternehmens ausgerichtet werden muss. Unsere Rechtsanwälte arbeiten an der Geschäftsstrategie und -planung, der Zusammenstellung des Managementteams sowie der Auswahl und Gestaltung der passenden Gesellschaftsform. Das Board, die Gremien sowie die Geschäftsleitung in privaten und öffentlichen Unternehmen müssen komplexe und sich verändernde Gesetze sowie Regularien im Bezug auf die Unternehmensführung kennen und anwenden. Unsere Rechtsanwälte erteilen differenzierten, praktischen Rat für eine optimale Unternehmensführung, um den Mandanten zu helfen, die einschlägigen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Steuer – Eine Geschichte von zwei Welten
Hand in Hand mit der Frage nach der geeigneten Gesellschaftsform für eine US-Tochtergesellschaft eines deutschen Unternehmens geht die Frage nach den inländischen Steuerauswirkungen ausländischer Investitionen und Geschäftsabschlüsse. Wir haben Erfahrung mit der Prüfung und Umsetzung der idealen Variante und arbeiten eng mit deutschen Steuerberatern zusammen, um sicherzustellen, dass ungewollte steuerliche Konsequenzen vermieden werden, sei es in den USA oder in Deutschland. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung mit Steuerangelegenheiten deutscher Unternehmen, die in den US-Markt eintreten und eine operative Präsenz gründen und betreiben. Dazu gehören Hersteller aus allen Branchen, insbesondere aus der Chemiebranche, der Automobilindustrie, der Luft- und Raumfahrt und dem Vertrieb.
Wirtschaftliche Entwicklung und deutsche Direktinvestitionen
Deutsche Unternehmen, die eine Präsenz in den USA gründen wollen, sehen sich oft mit denselben Fragen konfrontiert wie lokale Unternehmen, u. a. in Bezug auf die Auswahl des geeigneten Standorts, den Immobilienerwerb, die Finanzierung, die Beantragung der notwendigen Genehmigungen und Lizenzen sowohl für den Bau einer Immobilie als auch für den Betrieb oder auch den Umgang mit Problemen in Bezug auf die Landnutzung. Unsere Rechtsanwälte sind im Immobilien- und im Finanzrecht spezialisiert, verfügen über umfangreiche Erfahrung und bieten eine differenzierte Rechtsberatung in einem breiten Spektrum von Immobilien- und Wirtschaftstransaktionen an.
Unsere multidisziplinäre Wirtschaftsgruppe umfasst Rechtsanwälte, die u. a. auf Immobilienrecht, Steuerrecht, öffentliche Finanzen und öffentliches Recht spezialisiert sind und deutschen Unternehmen mit strategischem Rat vor Ort zur Seite stehen. Dieser Rat basiert auf langjährigen Beziehungen und Erfahrungen mit staatlichen und lokalen Regierungsstellen, in der Wirtschafts- und Kommunalentwicklung tätigen Akteuren, Handelskammern, Industrieentwicklungsgremien und Versorgungsunternehmen. Wir pflegen enge Beziehungen zu den für die industrielle Entwicklung zuständigen Behörden und den Ministerien für die Wirtschafts- und Kommunalentwicklung, um wirtschaftliche Anreize für unsere Mandanten zu sichern, einschließlich Steuerabgeltungsvereinbarungen (PILOT), Steuerfinanzierungsvereinbarungen (TIF) sowie Steuerumverteilungsvereinbarungen.
Einwanderungsrecht – Die Arbeitskräfte, die Sie benötigen
Die US-Einwanderungsgesetze sind komplex und dynamisch. Es erfordert eine Fülle von Kenntnissen, Erfahrungen und Manövrierfähigkeiten, um sicherzustellen, dass unsere deutschen Mandanten sich der Vorgaben bewusst sind und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Unsere Einwanderungsanwälte unter der Führung von Robert Divine, ehemaliger Chief Counsel und Director der US Citizenship & Immigration Services (USCIS), verfügen über umfassende Kenntnisse der Regeln und Verfahren, die bei der Koordinierung der Beschäftigung von Mitarbeitern in verschiedenen Rechtsgebieten zu beachten sind. Wir beraten unsere deutschen Mandanten in Bezug auf alle geschäftsbezogenen vorübergehenden und dauerhaften Aufenthalte, u. a. mit Bezug zu Visa für gelernte Arbeitskräfte in besonderen Beschäftigungen (H-1B), Visa bei innerbetrieblichen Versetzungen (L-l), Visa für Handeltreibende oder Investoren (E-1/E-2/EB-5), Visa für Personen von nationalem Interesse (EB-2) sowie Visa für hochqualifizierte Personen wie herausragende Forscher (0-1, EB-1). Wir verfolgen einen umfassenden und effizienten Ansatz im Hinblick auf die Einwanderung in die USA und führen unsere Mandanten durch den gesamten Einwanderungsprozess für ausländische Investoren, Führungskräfte, Manager, Fachleute und andere Arbeitnehmer sowie deren Familienmitglieder. Wir suchen auch in schwierigen Fällen außergerichtliche Lösungen und entwickeln Strategien für überzeugende Stellungnahmen zu USCIS-Nachweisforderungen und anderen Mitteilungen der USCIS. Weiterhin legen wir Berufung gegen nachteilige behördliche Entscheidungen ein und führen diesbezügliche Rechtsstreitigkeiten, um deutschen Unternehmen zu dem für ihre Geschäftstätigkeit in den USA erforderlichen Personal und Management zu verhelfen.
Arbeit und Beschäftigung – Das Rückgrat Ihres Unternehmens
Wir sind die „Resource“ in „Human Resources“. Wir beraten unsere deutschen Mandanten aus unterschiedlichsten Unternehmen als auch Branchen und sind mit ihrer Arbeitsweise sowie Marktpositionierung bestens vertraut. Wir verfügen über Kenntnisse des deutschen und anderer europäischer Rechts- und Wirtschaftssysteme, sind in der Lage, diese mit dem US-System zu vergleichen, und können unsere Mandanten so entsprechend beraten, um sie von Anfang an vor Fehltritten und gefahrträchtigen Annahmen zu bewahren. Wir bieten Beratung und strategischen Rat hinsichtlich der Beziehung des Unternehmens zu seinen Mitarbeitern sowie zu allen arbeitsrechtlichen Gesetzen und Vorschriften. Unsere Erfahrung und Beziehungen helfen uns, praktische Lösungen durchzusetzen. Wir unterstützen das Management im Umgang mit Gewerkschaften, insbesondere während der Wahlphasen und bei der Verhandlung von Arbeitsvereinbarungen. Unsere Anwälte bieten regelmäßige Überwachung, Compliance-Aufsicht, Schulungsprogramme und interne Audit-Protokolle an und vertreten Mandanten vor Arbeitsschutz- und Gesundheitsbehörden sowohl auf einzelstaatlicher als auch Bundesebene.
Fusionen und Übernahmen (M&A) – Die Bündelung von Kräften
Die Planung und Durchführung komplexer Fusionen und Übernahmen erfordert ein abgestimmtes Vorgehen über unterschiedliche Tätigkeitsfelder hinweg sowie die Fähigkeit, die wichtigen Hauptakteure zu identifizieren und effektive Strategien zu entwickeln. Unser M&A-Team verfügt über die notwendige Erfahrung, um deutsche Investoren in komplexen Bereichen wie Direktinvestitionen, finanzieller Restrukturierung, Führungskräftevergütung, Immobilieneigentum, geistiges Eigentum und in Bezug auf weitere Themen zu beraten. Das M&A-Team von Baker Donelson geht strategisch vor und arbeitet sowohl mit Unternehmen, für die Fusionen und Übernahmen etwas Neues sind, als auch mit solchen, die in diesem Bereich bereits Erfahrungen gesammelt haben. Unser Fokus liegt darauf, mit unseren Mandanten eine langfristige Kooperation aufzubauen. Deshalb legen wir großen Wert darauf, die Geschäftsziele unserer Mandanten zu verstehen, sodass wir sie dabei unterstützen können, diese Ziele durch Transaktionen zu erreichen, die dem Erhalt bzw. der Steigerung des Unternehmenswerts dienen. Wir haben Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen und Sektoren beraten und profitieren bei jeder neuen Transaktion aus dem daraus gewonnenen Wissen. Zusätzlich sind wir sehr darauf bedacht, die Marktposition unserer Mandanten in ihrem Sektor und den dort herrschenden Wettbewerbsdruck zu verstehen. Aus all diesen Erkenntnissen entwickeln wir ein umfassendes Verständnis dafür, wie eine erfolgreiche Transaktion für unseren Mandanten zu gestalten ist.
Vertriebsvereinbarungen / Vereinbarungen mit Behörden – Die Ziele unserer Mandanten im Fokus
Für deutsche Unternehmen, die im Wege einer Partnerschaft mit einem US-Unternehmen in den USA Geschäfte machen wollen, ist es unerlässlich, dass ein Vertrag entworfen wird, der die Interessen beider Parteien schützt. Die Ziele beider Seiten und die Einhaltung regionaler, nationaler und internationaler rechtlicher Vorgaben müssen erreicht werden. Die Anwälte von Baker Donelson bringen die nötige Erfahrung und das fachliche Wissen mit, um genau dies sicherzustellen.
Joint Ventures und strategische Allianzen – Nachhaltige Partnerschaften
Das Durchdringen des US-Marktes erfordert mitunter den Zusammenschluss finanzieller und personeller Ressourcen zweier oder mehrerer Parteien. Die Wirtschaftsjuristen von Baker Donelson sind erfahren im Umgang mit den umfangreichen und komplexen Fragestellungen, die gelöst werden müssen, um den Erfolg eines solchen Zusammenschlusses zu sichern. Dazu gehören regulatorische Anforderungen einschließlich Offenlegungen sowie kartellrechtliche Fragen, die Lizenzierung, Rechte am geistigen Eigentum und Auswirkungen von Steuerfragen auf die Unternehmung, sowohl in den USA als auch in Deutschland.
Verträge – Klare Erwartungen
Verträge sind das Fundament einer Unternehmenstätigkeit. In ihrer Komplexität variieren sie von sehr simpel bis zu hochkompliziert. Die Geschäftstätigkeit eines deutschen Unternehmens in den USA ist auf allen Ebenen vertraglich zu regeln, sowohl intern als auch extern wie auch in Bezug auf die Beziehungen zwischen Unternehmen, zwischen Unternehmen und Kunden sowie zwischen Unternehmen und Regierungsbehörden. Dies stellt sicher, dass Erwartungen klar definiert sind und dementsprechend erfüllt werden. Die erfahrenen, versierten Anwälte von Baker Donelson arbeiten Verträge aus, die nicht nur die Voraussetzungen des US-Rechts erfüllen, sondern auch deutsche Vertragsbestimmungen integrieren. So wird eine nahtlose Interaktion zwischen deutschen und US-amerikanischen Geschäftsbereichen sichergestellt.
Handel und Compliance – Umfassende Kenntnisse der Bestimmungen
Wir verfügen über weitreichende Kenntnisse der US-Bestimmungen zu internationalen Geschäften und Inbound-Investments. Dazu zählt auch das Wissen über die Erfordernisse der Berichterstattung bei ausländischen Investitionen, die Initiative „Customs Trade Partnership Against Terrorism" (CTPAT), das „Committee on Foreign Investment in the United States" (CFIUS) und die „Reasonable Care"-Richtlinien der Customs and Border Protection (CBP). Unser Konzept ist es, unseren Mandanten unser Wissen zu vermitteln und Training sowie interne Compliance-Mechanismen anzubieten, um das Haftungsrisiko bzw. die Gefahr von Rechtsverletzungen zu minimieren.
Produkthaftung – Risikominimierung
Unser großes Team von Produkthaftungsanwälten verfügt über weitreichende Erfahrung bei der Minimierung von Kosten, sofern bei einem Produkt oder einer Dienstleistung eines deutschen Unternehmens ein Mangel festgestellt wird. Unsere Erfahrung erstreckt sich auch auf die Verteidigung von Herstellern bei Sammelklagen, komplexe Gerichtsverfahren und Einzelverfahren, die fast alle Produktarten betreffen. Unser Team ist erfahren darin, die Besonderheiten in den jeweiligen Industriesektoren zu identifizieren, um Produkthaftungspolicen zu entwerfen, durch die Krisen vermieden und Haftungsrisiken erheblich reduziert werden können.
Öffentliche Ordnung auf Bundesebene (Federal Public Policy) – Parteiübergreifende Zusammenarbeit
In der heutigen von heftiger Konkurrenz bestimmten Geschäftswelt haben deutsche Unternehmen mit Zugang zu einer guten politischen Beratung einen signifikanten Vorteil. Die Beobachtung legislativer und regulatorischer Entwicklungen, die Kenntnis, wie man die Entscheidungsträger in Washington mit seinen Botschaften erreichen kann, und die Planung klarer Public-Policy-Strategien sind der Schlüssel, um für das eigene Unternehmen neue Möglichkeiten zu erschließen und Erfolge zu feiern. Das Team von Baker Donelson unterstützt seine deutschen Mandanten sowohl durch langfristige strategische Beratung als auch die Vertretung im Tagesgeschäft, um ihre Interessen zu jedem Zeitpunkt der fortlaufenden Entwicklung der Public-Policy-Vorgaben zu schützen. Das Team wurde von Howard Baker – ehemaliger Mehrheitsführer im US-Senat sowie Stabschef des Weißen Hauses und früherer Botschafter in Japan – gegründet. Unsere Beratungsgruppe im Bereich Public-Policy-Vorgaben, die Daschle Group, geführt von Tom Daschle, ehemaliger Mehrheitsführer im Senat, bietet strategische Beratung, politische Informationen, anwaltliche Vertretung und Medienberatung. Zu unserem Team zählen Fachleute, die mit Demokraten und Republikanern gearbeitet haben, sowohl im US-Repräsentantenhaus und im US-Senat als auch im Weißen Haus und in Bundesbehörden. Die einzigartige Qualifikation und weitläufige Erfahrung dieses Teams kann für unsere Mandanten einen wertvollen taktischen Vorteil bedeuten.
Datenschutz, Privatsphäre und Cybersicherheit – Orientierung im Datenschutz- Paragrafendschungel
Anders als die Europäische Union, die für all ihre Mitgliedsstaaten eine umfassende Datenschutzdirektive als Rechtsrahmen für Datenschutz übernommen hat, gibt es in den Vereinigten Staaten einen Flickenteppich unterschiedlicher Datenschutzgesetze in den zahlreichen Industriesektoren. Baker Donelson berät seine Mandanten in Bezug auf das Risikomanagement durch die Ausarbeitung und Implementierung von Strategien, Verfahren, Standards und Richtlinien. Zudem geben wir Ratschläge bei Sicherheits- und Compliance-Problemen, die in Unternehmen entstehen können, die sowohl in den USA als auch in Deutschland tätig sind. Wir arbeiten mit unseren Mandanten zusammen, um Pläne zum Risikomanagement zu entwerfen und umzusetzen. Dazu gehören auch Reaktionspläne für Sicherheitsvorfälle, Pläne zur Einhaltung der Informationssicherheit und der allgemeinen Sicherheit, Pläne zur Unternehmenskontinuität sowie Notfallpläne. Unternehmen wenden sich im Rahmen des Risikomanagements im Zusammenhang mit Verstößen gegen Datenschutzgesetze zunehmend Lösungen und Dienstleistungen von Versicherungen zu. Wir beraten Mandanten daher auch in rechtlichen Problemfeldern im Bereich von Versicherungsprodukten, die sich mit Datenschutz, Privatsphäre und Cybersichersicherheit beschäftigen.
Geistiges Eigentum – Schutz Ihres Namens und Ihres Know-Hows
Die Anwälte von Baker Donelson schützen Erfindungen und andere Formen geistigen Eigentums für unterschiedlichste Mandanten, von Start-ups bis hin zu Fortune-500-Unternehmen. Wir sichern, verteidigen und beantragen Patente, Marken und Urheberrechte in den Vereinigten Staaten und auf der ganzen Welt. Die Reputation unserer Anwälte basiert auf dem sinnvollen und vernünftigen Ansatz, den sie im Umgang mit den Geschäftsangelegenheiten ihrer Mandanten verfolgen, und ihren umfassenden Fachkenntnissen in unterschiedlichsten Bereichen. Als Boutique-Kanzlei für geistiges Eigentum, die in einer Großkanzlei mit umfassendem Rechtsservice beheimatet ist, managen wir Ihre Vermögenswerte im Kontext Ihrer umfassenden Geschäfts- und Wettbewerbsstrategie. Wir entwickeln Strategien, um schwierige Hindernisse zu beseitigen, die Ihrer unternehmerischen Freiheit im Wege stehen. Des Weiteren bieten wir Unterstützung bei der Nutzung schon existierender Portfolios geistigen Eigentums, um die Marktposition unserer Mandanten im Wettbewerb zu stärken.
Neu entstehende Unternehmen – Volle Entfaltung Ihres Potenzials
Die bei Baker Donelson zuständigen Anwälte für neu entstehende Unternehmen (sog. Emerging Companies) bilden ein interdisziplinäres Team. Sie sind fokussiert darauf, die Interessen von stark wachsenden Start-ups und anderen neu entstehenden Unternehmen zu vertreten, die vornehmlich im deutschsprachigen Raum beheimatet sind. Unsere Anwälte agieren vorausschauend im Hinblick auf die Geschäfte unserer Mandanten und deren Netzwerk, das notwendig ist, um sich auf dem US-Markt durchzusetzen. Neu entstehende Unternehmen unterscheiden sich in ihrem Erscheinungsbild; ihnen ist jedoch gemein, dass sie rechtliche Bedürfnisse haben, die adressiert werden müssen, um langfristigen Erfolg zu garantieren. Unsere Anwälte für neu entstehende Unternehmen bieten Ihnen eine auf Ihr Unternehmen exakt zugeschnittene Beratung. Zusätzlich bieten wir Unternehmen, die sich noch in der Frühphase ihrer Geschäftstätigkeit befinden, gegen ein Pauschalhonorar einen Beratungsservice und Fortbildungsprogramme und damit eine kostensparende sowie finanzielle tragbare rechtliche Beratung.